Krankenversicherungen im Vergleich
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Rückzahlungen für die PKV
Wollen wir das nicht alle: Immer gesund und glücklich bleiben. Zwar haben wir über unsere Gesundheit keine vollkommene Kontrolle, jedoch können wir uns richtig verhalten und uns um sinnvolle Vorsorgemaßnahmen kümmern. Krankenversicherungen erstatten zum Beispiel Präventionsmaßnahmen oder zahlen einen Bonus aus, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wurden. In der privaten Krankenversicherung sind die finanziellen Rückerstattungen je nach Tarif unterschiedlich geregelt. Wie Sie die Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen können und in welchen Fällen Sie sogar jede Menge gezahlter Beiträge zurückerstattet bekommen, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Beitragsrückerstattung von der privaten Krankenversicherung
Von welchen privaten Krankenversicherungen bekommen einen Teil der gezahlten Beiträge zurück? Mittlerweile eigentlich in den meisten Tarifen, wenn Sie keine Leistungen im vorangegangenen Jahr in Anspruch genommen haben.
Je mehr Jahre ohne Leistungen, desto höher wird die Beitragsrückerstattung. Abhängig vom Tarif können sogar bis zu 6 Monatsbeiträge zurückerstattet werden. Für Angestellte ist ein solches Angebot besonders attraktiv, da durch den Arbeitgeberzuschuss in der Regel die andere Hälfte der Beiträge bezahlt werden. Die private Krankenversicherung wäre somit vollkommen kostenlos.
Dabei sollten Sie aber bedenken, dass der Arbeitgeberzuschuss auf einen Maximalbetrag begrenzt ist. Ist Ihr monatlicher Gesamtbeitrag eines solchen Versicherungstarifs zu hoch, dann wäre die Krankenversicherung nicht mehr vollkommen kostenfrei. Zusätzlich fällt der Zuschuss bei Renteneintritt weg. Die Beitragsstabilität einer solchen Krankenversicherung sollte also bei der Tarifauswahl berücksichtigt werden.
Die Rückerstattung von 6 Monatsbeiträgen ist jedoch eher die Ausnahme. Schließlich gibt es noch andere Faktoren, die Sie bei der Wahl der Krankenversicherung berücksichtigen sollten. Üblich sind 2 bis 3 Monatsbeiträge, die Sie als Geld zurückbekommen.
Für den Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung ist es ansonsten nicht immer notwendig, dass Sie gar keine Leistungen beanspruchen. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Leistungssegmente, wie zum Beispiel ambulant, stationär oder dental, können genutzt werden, ohne dass die Beitragsrückerstattung entfällt.
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